Eine Aufforderung gem § 5 Abs 2 Z 2 StVO setzt keinen Verdacht alkoholisierten Lenkens voraus, sondern den Verdacht, einen Verkehrsunfall (mit)verursacht zu haben.
Ra 2023/02/0069
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Eine Aufforderung gem § 5 Abs 2 Z 2 StVO setzt keinen Verdacht alkoholisierten Lenkens voraus, sondern den Verdacht, einen Verkehrsunfall (mit)verursacht zu haben.
Ra 2023/02/0069
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