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Gebrauchtwagenkauf mit Duplikat-Typenschein

RechtsprechungJudikaturChristian HuberZVR 2023/152ZVR 2023, 364 - 367 Heft 9 v. 14.9.2023

§§ 367 f ABGB

Im Kfz-Handel gelten für den gutgläubigen Erwerb eines Gebrauchtwagenhändlers besonders strenge Anforderungen. Bei einem Duplikat-Typenschein, der erst am Tag vor Abschluss des Kaufvertrags ausgestellt wurde, hätte der Erwerber sich auch den Kaufvertrag vorlegen lassen müssen; bei Unterlassen ist er unredlich.

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