Die Einführung automatisierter Fahrzeuge setzt ein umfassendes und ganzheitliches Testen im Vorfeld der kommerziellen Implementierung voraus. Durch die mit BGBl II 2022/143 erfolgte zweite Novellierung der AutomatFahrV, welche die Rahmenbedingungen für das Testen regelt, soll ein sicheres Erproben und Validieren neuer Anwendungsfälle ermöglicht werden. Im Folgenden werden die rechtl Rahmenbedingungen erläutert, unter welchen automatisierte Fahrzeuge für Personen- und Gütermobilität und deren Systeme sowie Arbeitsmaschinen auf Straßen mit öff Verkehr getestet werden dürfen. (FN )