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IPRG: Das Sachenrecht der Eisenbahn

BeitragAufsatzMiriam Simsa, Philipp Kalser, Sebastian KühlZVR 2022/60ZVR 2022, 160 - 165 Heft 5 v. 26.4.2022

Obwohl der europäische Eisenbahnmarkt bereits vor Jahrzehnten liberalisiert wurde, ist § 33 IPRG nach wie vor in seiner Stammfassung aus Zeiten der Staatseisenbahn in Kraft. Die daraus resultierende Auslegungsbedürftigkeit des § 33 IPRG sowie das Fehlen eines unionseinheitlichen Kollisionsrechts gefährden die Rechtssicherheit und bereiten der Praxis erhebliche Schwierigkeiten.

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