Die RL 2009/103/EG über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sieht vor, dass die Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden anhand des Europäischen Verbraucherpreisindex alle fünf Jahre zu valorisieren sind. Mit dem MinVersValG 2021 BGBl I 2021/245 wird diese unionsrechtliche Verpflichtung im österr Recht umgesetzt; gleichzeitig erfolgte eine verhältnismäßige Anpassung der übrigen Mindestversicherungssummen in § 9 KHVG 1994 und der Haftungshöchstbeträge in diversen Haftpflichtgesetzen.