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Einschalten der Zündung nur zwecks Betätigung des Fensterhebers, keine Inbetriebnahme

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/183ZVR 2022, 392 - 393 Heft 11 v. 4.11.2022

Das Betätigen der Zündung kann als eine Tätigkeit verstanden werden, die der Lenkung des Fahrzeugs vorausgeht, weil sie notwendig sein kann, um durch Einwirkung der motorischen Kräfte das Fahrzeug zur Fortbewegung zu verwenden. Dabei kommt es jedoch stets auf die festgestellten Umstände im Einzelfall an.

Ro 2022/02/0009

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