Zu schnell fahren in Österreich - aktuelle Entscheidungen stellen die bisherige Praxis in Frage: Die Täterfiktion wegen mangelnder Mitwirkung im Grundverfahren durch Nichtbenennen des Täters ist nicht zu halten. Ist ein Fotobeweis künftig auch in Österreich notwendig? Andererseits: Strafen nach Nichterteilung der Lenkerauskunft sind zu vollstrecken. Braucht Österreich für die Vollstreckung in Deutschland noch Frontfotos?Zwei aktuelle Entscheidungen, die zeitlich und sachlich (unbeabsichtigt) in Zusammenhang stehen und damit spannende Fragen aufwerfen.