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Straßenpolizeirecht Kundmachung der BM für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen, BGBl III 2022/61

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2022/132ZVR 2022, 305 Heft 9 v. 24.8.2022

Folgende weitere Staaten haben ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen hinterlegt:

Armenien, Liechtenstein, Myanmar, Saudi-Arabien und Zypern.

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