Ein Reisender, der sich auf einen Reiseprozess einlässt, um Ansprüche geltend zu machen, wird nicht selten an der gemessen. So erweitert sich der duale Antagonismus von Reisendem und Reiseveranstalter um eine - abstrakte - dritte Person, die Maßfigur. An dieser wird der reale Reisende gemessen und sein reiserechtliches Verhalten beurteilt.
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