vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbungen, jedes Sujet ist bewilligungspflichtig

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/45ZVR 2021, 64 Heft 2 v. 26.1.2021

Nach der Rsp des VwGH zu § 84 Abs 3 StVO idF vor der 27. StVO-Nov ist der Bewilligungsbehörde vor Erteilung der Genehmigung nach § 84 Abs 3 StVO jedes einzelne auf Grund der Bewilligung anzubringende Plakat mit seinem vollen Inhalt bekanntzugeben (VwGH 9. 11. 1978, 176/77 VwSlg 9687A). Da das Verbot des § 84 Abs 2 StVO und die Ausnahmebewilligung nach Abs 3 lediglich die Werbungen und Ankündigungen selbst, nicht jedoch die Werbeträger erfasst (vgl VwGH 25. 1. 2008, 2007/02/0032) und diese Tatbestandsmerkmale von der 27. StVO-Nov nicht betroffen sind, ist deren Wortlaut klar und die genannte Judikatur auch auf die jetzt geltende Rechtslage weiterhin anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!