Durch das am 22. 11. 2003 in Kraft getretene SeilbG 2003 wurde für die direkt davor im Rahmen des EisbG 1957 geregelten Seilbahnen bzw für die bisher nur in der GewO 1994 geregelten Schlepplifte in Österreich erstmals eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen.
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