Gefahrgutrecht Kundmachung der BM für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 2/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks gemäß den Absätzen 6.8.2.4.2, 6.8.2.4.3, 6.8.3.4.6, 6.8.3.4.12, dem Unterabschnitt 6.9.5.2 und dem Abschnitt 6.10.4 des RID, BGBl III 2020/195
Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/30ZVR 2021, 54 Heft 2 v. 26.1.2021
Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Serbien und Slowenien unterzeichnet.