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Gefahrgutrecht Multilaterale Vereinbarung M330 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR, BGBl III 2020/196

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/26ZVR 2021, 54 Heft 2 v. 26.1.2021

Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Österreich, Irland, der Slowakei, Frankreich, der Tschechischen Republik, Slowenien, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Italien, Polen, Griechenland, Rumänien, Luxemburg, Belgien, Ungarn und der Türkei unterzeichnet.

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