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Überschreitung der Gesamtgewichte, gleichzeitige Bestrafung wegen Nichteinholung einer Bewilligung unzulässig

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/184ZVR 2021, 359 - 360 Heft 10 v. 30.9.2021

Die beiden Verwaltungsstraftatbestände § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 4 Abs 7a KFG sowie § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 104 Abs 9 KFG stehen zueinander im Verhältnis der Konsumtion.

Ra 2020/02/0298

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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