Der Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter des RID hat gem Art 21 § 3 seiner Geschäftsordnung im schriftlichen Verfahren beschlossen, die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) zu ändern.
Der Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter des RID hat gem Art 21 § 3 seiner Geschäftsordnung im schriftlichen Verfahren beschlossen, die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) zu ändern.