Es wurden für alle Samstage vom 3. 7. 2021 bis einschließlich 28. 8. 2021 für Lkw oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und von Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5t beträgt, diverse Fahrverbote auf bestimmten Strecken verordnet.