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Beibringung von Urintests kann auch im "Überprüfungsverfahren" angeordnet werden

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/95ZVR 2020, 187 - 188 Heft 5 v. 22.4.2020

Unerheblich ist, ob es sich bei den gem § 24 Abs 4 dritter Satz FSG - zum Zwecke der amtsärztlichen Gutachtenerstellung - beizubringenden Befunden bereits um ärztliche Kontrolluntersuchungen iSd § 8 Abs 3 Z 2 FSG (die nach dieser Bestimmung erst im ärztlichen Gutachten über die Eignung vorzusehen sind) handelt, weil auf die letztgenannte Bestimmung im § 24 Abs 4 FSG nicht abgestellt wird.

Ra 2019/11/0029

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