Mit dieser Nov zum Bundesstraßen- Mautgesetz 2002 wurden zur Vermeidung von Härtefällen Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut geschaffen.
Inkrafttreten: 7. und 15. 12.
Mit dieser Nov zum Bundesstraßen- Mautgesetz 2002 wurden zur Vermeidung von Härtefällen Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut geschaffen.
Inkrafttreten: 7. und 15. 12.