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Straßenpolizeirecht V des BMVIT über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2019 - 2020 im Bereich der Voestbrücke im Zuge der A 7 Mühlkreis Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Voestbrücke 3b), BGBl II 2019/325

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/27ZVR 2020, 58 Heft 2 v. 29.1.2020

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden - bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Linz - folgende Abschnitte der A 7 Mühlkreis Autobahn festgelegt:

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