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Gesetzliche Änderung der Haftung des Halters des Anhängers in Deutschland Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr BGBl 2020 I 35, 1653 vom 16. 7. 2020

BerichtAufsatzChristian HuberZVR 2020/233ZVR 2020, 416 - 417 Heft 12 v. 25.11.2020

Der Halter eines Anhängers haftet seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung in §§ 19, 19a StVG im Innenverhältnis gegenüber dem Halter der Zugmaschine nur noch subsidiär.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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