Die erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf das nunmehr einheitliche Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) wurden verordnet.
Inkrafttreten: 24. 9. 2020, 1. 1. 2021 und 1. 1. 2022
Die erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf das nunmehr einheitliche Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) wurden verordnet.
Inkrafttreten: 24. 9. 2020, 1. 1. 2021 und 1. 1. 2022