Immer wieder kommen nach dem Abschluss eines Abfindungsvergleichs Schäden hervor, die unerkennbar oder unvorhersehbar waren. Dass sich der Geschädigte auch dann noch mit der Vergleichssumme abfinden soll, erscheint oft als unbillige Härte. Die Grenze der Vertragstreue ist nicht leicht zu ziehen.
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