A Ausgangslage
Das PRG ist nun zwei Jahre in Kraft und eigentlich sollte man glauben, dass nur noch wenige Entscheidungen nach dem "alten" Reiserecht zu treffen sind. Der äußere Schein trügt - nach wie vor befassen sich die Gerichte überwiegend mit Sachverhalten, die nach den vertrauten §§ 31b ff KSchG zu lösen sind.