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Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Werbetafeln, Einzelfallbeurteilung ist notwendig

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/102ZVR 2020, 206 Heft 6 v. 20.5.2020

Ob gem § 84 Abs 3 StVO eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und hat dies die Beh - somit auch das VwG - vor der Erteilung der Bewilligung, erforderlichenfalls unter Beiziehung eines Sachverständigen, zu beurteilen (vgl VwGH 19. 9. 1990, 89/03/0169).

Ra 2019/02/0170

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