§ 918 ABGB
Ein fabriksneues Kfz, das nach einem massiven Hagelschaden am Dach repariert wird, wobei aber noch Schäden an der Zierleiste verbleiben, ist kein Neuwagen mehr. Der Käufer kann vom Vertrag über den vereinbarten Kauf eines Neuwagens auch ohne Setzung einer Nachfrist zurücktreten, wenn sich der Verkäufer unter Hinweis auf die durchgeführten Reparaturen weigert, ein anderes Fahrzeug zu liefern.