Verfahren, in denen das Lenken eines Kfz mit einer höheren als der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zweifach, nämlich sowohl nach dem IG-L als auch der StVO, verfolgt wird, erscheinen vor dem verfassungsrechtlichen Verbot der Doppelbestrafung problematisch, wenn eine einzelne Handlung vorliegt. Aber bereits auf einfachgesetzlicher Ebene stellt sich auf Basis der Kollisionsregeln die Frage der Zulässigkeit eines solchen Vorgehens. Der vorliegende Beitrag setzt sich anhand eines konkreten Falls mit diesen und weiteren Rechtsfragen auseinander.