Seitdem die EU (Union) das Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention (FN ) (VP) ratifiziert hat, sind mittlerweile einige Jahre vergangen. Der Geltungsbereich des VP erstreckt sich über den gesamten Alpenbogen, darunter weite Teile des Staatsgebiets von Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien und Slowenien sowie das gesamte Gebiet von Liechtenstein. Es soll nach Art 2 Abs 2 lit j Alpenkonvention insb dazu beitragen, Belastungen im inneralpinen und alpenquerenden Verkehr auf ein Maß zu senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, ua durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Bislang hat das VP im Unionsrecht allerdings keine besondere Rolle gespielt. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welches unionsrechtliche Potential in dem VP steckt.