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Kosten für ärztliche Untersuchung eines Suchtgiftlenkers stellen keine Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens dar

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/59ZVR 2019, 137 Heft 4 v. 26.3.2019

Da die Kosten für die Untersuchung durch den Amtsarzt und die Untersuchung der Blutprobe der Beh nicht im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens, sondern noch vor dessen Einleitung entstanden sind, ist es nicht zulässig, den Ersatz dieser Kosten dem Beschuldigten als der Beh erwachsene Barauslagen iS der Bestimmung des § 64 Abs 3 VStG aufzuerlegen.

405-4/2189/1/12-2019

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