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Schmerzengeld und Verunstaltungsentschädigung bei besonders schwerer Gesichtsverletzung

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2019/55ZVR 2019, 127 - 131 Heft 4 v. 26.3.2019

§§ 1325, 1326 ABGB

Zuspruch eines Schmerzengelds von Euro 100.000,- und einer Verunstaltungsentschädigung von Euro 25.000,- an 23-jährigen Mann mit ua sehr schweren Gesichtsschädelverletzungen (Asymmetrie des Gesichtsschädels, Verlust des Geruchssinns und Beeinträchtigung des Geschmackssinns, Serienrippenbrüche) samt vielen kosmetisch störenden Narben.

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