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Verstoß gegen § 103 Abs 1 KFG ist grundsätzlich Dauerdelikt

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/41ZVR 2019, 65 Heft 2 v. 22.1.2019

Die gem § 103 Abs 1 KFG dem Zulassungsbesitzer aufgetragene Sorge für den Zustand seines Fahrzeugs ist grundsätzlich als Dauerdelikt zu werten (vgl VwGH 30. 6. 1982, 81/03/0097; 26. 4. 1989, 88/03/0096).

Ra 2018/02/0296

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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