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Schifffahrtsrecht Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, BGBl III 2018/221

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/31ZVR 2019, 54 Heft 2 v. 22.1.2019

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Singapur am 12. 12. 2018 mit Wirkung vom selben Tag eine Erklärung gem Art 298 Abs 1 lit a Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (BGBl 1995/885, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl III 2018/94) abgegeben; das betrifft Nichtzustimmung zu Verfahrensregelungen bezüglich Abgrenzung von Meeresgebieten oÄ.

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