Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Singapur am 12. 12. 2018 mit Wirkung vom selben Tag eine Erklärung gem Art 298 Abs 1 lit a Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (BGBl 1995/885, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl III 2018/94) abgegeben; das betrifft Nichtzustimmung zu Verfahrensregelungen bezüglich Abgrenzung von Meeresgebieten oÄ.