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Sachliche Zuständigkeit für Klagen aus Abgasskandal

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2019/208ZVR 2019, 404 - 406 Heft 12 v. 3.12.2019

§ 51 Abs 1 Z 1 JN

Deliktische Schadenersatzansprüche gegen einen Kfz-Hersteller, die sich auf die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung stützen, sind keine Streitigkeiten aus unternehmensbezogenen Geschäften. Die Klage gehört daher nicht vor die Handelsgerichtsbarkeit.

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