I. Das VwG hat bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit gem § 57a Abs 2 KFG einen strengen Maßstab anzulegen (VwGH 27. 6. 2016, Ra 2016/11/0059).
I. Das VwG hat bei der Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit gem § 57a Abs 2 KFG einen strengen Maßstab anzulegen (VwGH 27. 6. 2016, Ra 2016/11/0059).