Städtische Stiegenanlagen nehmen eine eigenartige Sonderstellung im städtischen Verkehrsgeschehen ein: Sie dienen zum einen der normalen Fortbewegung, sind aber auch attraktive kulturtouristische Objekte und stehen oftmals unter Denkmalschutz. Sind sie nun Straßen oder Denkmalanlagen oder beides oder etwas ganz anderes?
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