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Bedenken gegen gesundheitliche Eignung müssen aktuell sein

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/180ZVR 2019, 343 - 344 Heft 10 v. 20.9.2019

Nicht jedes "fragwürdige" bzw auffällige Verhalten rechtfertigt Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz (vgl VwGH 23. 9. 2014, Ra 2014/11/0023). Entsprechendes gilt auch für mehrere Jahre zurückliegende psychische Erkrankungen (vgl dazu im vorliegenden Fall den Hinweis auf Panikattacken "vor über 10 Jahren"), weil nur - aktuelle - Bedenken maßgebend sind.

Ra 2019/11/0032

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