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Güterverkehrsrecht Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) BGBl III 2019/91 und 92

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/153ZVR 2019, 304 Heft 9 v. 21.8.2019

Pakistan hat am 30. 5. 2019 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll zum Übereinkommen hinterlegt und erklärt, sich gem Art 48 des Übereinkommens nicht an Art 47 des Übereinkommens gebunden zu erachten.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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