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Gefahrgutrecht Kundmachung der Bundeskanzlerin betreffend Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) BGBl III 2019/102

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/150ZVR 2019, 303 Heft 9 v. 21.8.2019

Änderungen und Berichtigungen der Anlagen A und B zum ADR wurden angenommen.

Inkrafttreten: 1. 1. 2019

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