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Gefahrgutrecht Multilaterale Vereinbarung M318 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 des ADR über die Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation im Zusammenhang mit 1.1.4.2 zugelassenen nachfüllbaren Druckgefäßen BGBl III 2019/90 und 105

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/149ZVR 2019, 303 Heft 9 v. 21.8.2019

Diese Vereinbarung wurde von Österreich am 5. 6. 2019 unterzeichnet. Weitere Vertragsunterzeichner sind: Vereinigtes Königreich, Frankreich, Schweden, Deutschland, Irland, die Schweiz und die Niederlande.

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