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Keine Haftung nach § 1319 ABGB für im Sturm bewegte Äste eines ansonsten gesunden Baumes

SchadenersatzrechtJudikaturJulia Schürz, Univ. Wien (Anmerkung)ZVR 2011/46ZVR 2011, 96 - 98 Heft 3 v. 1.3.2011

§ 1319 ABGB; § 23 Abs 1 Wr. Leichen- und Bestattungsgestz; § 32 Abs 2 Wr. Leichen- und Bestattungsgestz

Vorliegende Entscheidung widmet sich der strittigen Haftung eines Friedhofsbetreibers aufgrund von Schäden, die durch die sturmbedingte Biegung eines ansonsten gesunden Baumes entstehen. Ist eine Subsumtion unter das Regime des § 1319 ABGB möglich?

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