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VfGH, 09.06.2004, B 1241/03 (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtKonrad Lachmayer, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität WienZVR 2005/44ZVR 2005, 155 - 157 Heft 5 v. 1.5.2005

§ 35 Abs 1 FSG idF VerwaltungsrefG 2001; § 35 Abs 1 FSG FSG aF

Der VfGH nimmt Bezug auf die Übergangsregelung des § 41 Abs 1 a FSG und prüft, wann die Anhängigkeit des Verfahrens bezüglich der Entziehung des Führerscheins eintritt. Weiters nimmt er Stellung zum maßgeblichen Instanzenzug für Entziehungsverfahren, die noch vor 01.08.2002 anhängig waren.

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