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§§ 249, 254 BGB; § 263 ZPO

VerkehrsrechtZVR 2001, 102 Heft 3 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Die Leitsätze befassen sich mit den Ersatzmöglichkeiten eines Unfallsfahrzeuges mit Totalschaden.

BGH 30.11.1999 - VI ZR 219/98

Rechtsgrundlagen: § 249 BGB; § 254 BGB; § 263 ZPO

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