BVwG: (FN 1) Teilnahmeunterlagen müssen Art und Umfang der Leistung klar erkennen lassen
Die öffentliche Auftraggeberin (im Folgenden: AG) führte im OSB ein Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung zur Beschaffung telemedizinischer Dienstleistungen durch.

