Die gestiegene Inflationsrate und die damit einhergehende höhere Volatilität der Baupreise rückt ein Thema in den Fokus, welches in den Jahren der Nullzinspolitik an den Rand der Vergessenheit geriet, nämlich die Art der Preisgleitung und wie diese vertraglich zu vereinbaren ist.Für den öff AG setzen hierzu das BVergG 2018 sowie die ÖNORMEN B 2110 und B 2111 klare Rahmenbedingungen. Dennoch kommt es im Spannungsfeld von Privatautonomie, Vergaberecht und ökonomischer Realität immer wieder zu abweichenden Gestaltungen der Preisgleitung im Vertrag.Doch welche Gestaltung bringt Rechtssicherheit, welche führt in die Falle der Sittenwidrigkeit oder Vergaberechtswidrigkeit? Und wie lässt sich eine Vertragsklausel formulieren, die den Interessen beider Seiten gerecht wird?

