§ 84 Abs 1 Z 1, § 85 Abs 2 Z 2 BVergGKonz 2018
Wird ein Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (EV) bloß deshalb abgewiesen, weil die beantragte Sicherungsmaßnahme überschießend ist, liegt eine Abweisung nur wegen einer Interessenabwägung iSd § 85 Abs 2 Z 2 BVergGKonz 2018 vor.