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Auslieferung von Antigentests Nichtigerklärung der gesamten Ausschreibung

RechtsprechungJudikaturSandro Huber, Sejla KolakovicZVB 2023/8ZVB 2023, 27 - 29 Heft 1 v. 24.1.2023

§ 347 Abs 1 Z 1, § 347 Abs 1 Z 2 BVergG 2018

Wenn die Preise nicht ohne Übernahme nicht kalkulierbarer Risiken ermittelt werden können, ist mit betriebswirtschaftlich nicht erklärbaren, unter der Annahme eines bestimmten Risikos spekulativen Preises zu rechnen, sodass diese Rechtswidrigkeit wesentlichen Einfluss auf den Ausgang des Vergabeverfahrens hat. Daher ist die Ausschreibung für nichtig zu erklären.

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