vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Paradoxon des strengen Lightregimes

RechtsprechungJudikaturAlbert OppelZVB 2023/71ZVB 2023, 227 - 229 Heft 5 v. 20.7.2023

§ 75 Abs 1 BVergGKonz 2018

Konzessionsvergabeverfahren dürfen nicht aus dem Grund des Verbleibens von nur einem Angebot widerrufen werden.

Der "Verbleib von nur einem Angebot" stellt keinen sachlichen Grund für einen Widerruf iSd § 75 Abs 1 BvergGKonz 2018 dar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!