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Auch nationale Einrichtungen ohne Gewinnerzielungsabsicht sind Wirtschaftsteilnehmer iS der RL 2014/24

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2020/95ZVB 2020, 478 - 482 Heft 12 v. 9.12.2020

1. ErwGr 14 RL 2014/24

In ErwGr 14 RL 2014/24 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Begriff der Wirtschaftsteilnehmer"weit" ausgelegt werden sollte, sodass er alle Personen und/oder Einrichtungen umfasst, die auf dem Markt tätig sind, "ungeachtet der Rechtsform, die sie für sich gewählt haben".

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