Die ÖNORM B 2061, Preisermittlung für Bauleistungen, wird sowohl in vergaberechtlichen als auch zivilrechtlichen Entscheidungen erwähnt und ist oft auch eine der Grundlagen der Entscheidung. Die Neufassung berücksichtigt den aktuellen Stand der Betriebswirtschaft besser und zeigt auf, dass Kostenzuordnungen in vielfältiger Weise möglich sind.
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