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Wie viel dürfen Maßnahmen zur Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 kosten?

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2020/73ZVB 2020, 370 - 374 Heft 10 v. 7.10.2020

§§ 172, 266, 267, 299 - 302 BVergG 2018

Das BVwG kann bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausscheidensentscheidung auch andere Ausscheidensgründe als der AG berücksichtigen.

Der AG ist nur bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des § 300 Abs 2 BVergG verpflichtet, eine vertiefte Angebotsprüfung durchzuführen und eine Aufklärung der Preise zu verlangen.

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