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Marboe/Wallner besprechen eine Entscheidung des EuGH zur PSO-VO. (ZVB 2020/24) Darin betont der Gerichtshof, dass die - bei der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mittels Direktvergabe - zu veröffentlichenden Informationen in Art 7 Abs 2 PSO-VO abschließend geregelt sind.